„Ideal wäre ein Staat in dem jeder alle Freiheiten hätte, ausgenommen die Freiheit, in die Freiheit der anderen einzugreifen.“

Bertrand Russell

Bertrand Russell war ein britischer Philosoph, Mathematiker und Staatskritiker (1872 – 1970). Er war einer der bedeutendsten Denker des 20. Jahrhunderts. 1950 erhielt er den Nobelpreis für Literatur als Anerkennung für seine vielseitige und bedeutungsvolle Verfasserschaft, worin er als Vorkämpfer der Humanität und Gedankenfreiheit hervortritt. Er setzte auf uneingeschränkten Individualismus und Denkfreiheit des Menschen. Bis heute gilt Russell weltweit als unbestechlicher Denker und moralische Instanz.



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UNTERNEHMENS-
SANKTIONSRECHT

Die Politik plant, Unternehmen als Ganzes stärker in die Haftung nehmen zu können, wenn Mitarbeiter bzw. einzelne Beschäftigte gegen Gesetze verstoßen. Unter dem Titel „Unternehmensstrafrecht“ und „Unternehmenssanktionsrecht“ haben sich Initiativen von Wirtschaftsverbänden und Mittelstandsvereinigungen zusammengeschlossen. In unabhängigen Rechtsgutachten wurden die Verfassungsmäßigkeit als auch die Erforderlichkeit eines solchen Rechts untersucht. Ein Ergebnis: Es besteht kein Regelungs- , sondern ein Anwendungs- und Vollzugsdefizit. Die Stiftung Achtsame Unternehmer wird dieses Thema weiterhin beobachten und verfolgen.

Im Jahr 2018 hat sich die Große Koalition darauf verständigt, die Sanktionierungsmöglichkeiten von Unternehmen weiter zu verschärfen. Der Koalitionsvertrag sieht ein Unternehmenssanktionsrecht vor, dass unter anderem folgende Elemente enthalten soll:

  • Die Sanktionierung von Unternehmen soll öffentlich bekannt gemacht werden.
  • Das Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter von profitierenden Unternehmen sollen stärker bestraft werden.
  • Für Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz soll die Bußgeldobergrenze von derzeit 10 Millionen Euro auf 10 Prozent des Jahresumsatzes angehoben werden.
  • Es sollen gesetzliche Anreize zur Aufklärungshilfe durch „Internal Investigations“ und zur anschließenden Offenlegung der dabei gewonnenen Erkenntnisse gesetzt werden.

Die Stiftung Achtsame Unternehmer warnt: Die Einführung eines solchen Rechts benachteilige grundsätzlich Unternehmen. Betriebe, deren Gründer- und Familienname zugleich auch der Unternehmensname ist, drohe durch die Veröffentlichungspflicht von Gerichtsurteilen eine teure und langfristige Ruf- und Imageschädigung – selbst dann, wenn sie nicht an der aktiven Geschäftsführung beteiligt sind.

Ist mit freiheitlich-demokratischen Prinzipien nicht vereinbar

„Ich kann verstehen, wenn Eltern für ihre Kinder haften, aber ein gesamtes Unternehmen und die gesamte Belegschaft für das Fehlverhalten eines Einzelnen zu bestrafen ist nicht angemessen. Mit solchen Gesetzesvorhaben entfernt man sich immer mehr von der sozialen Marktwirtschaft. Ein solches Gedankengut ist mit freiheitlich-demokratischen Prinzipien nicht vereinbar“, sagt Stiftungsvorstand Joel Candelario Cruz.